Aktion KLEHRANLAGE

Vor Gericht und auf hoher See - Pt.2 - 2010
Vor Gericht und auf hoher See - Pt.2 - 2010

So darf es nicht weiter gehen! Viele von uns Bloggern nutzen gerne Videos, um auf Dinge hinzuweisen, oder einen Sachverhalt deutlicher gestalten zu können. Auch der Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa wollte mit einem YouTube Video des Öffentlich Rechtlichen Senders ARD, aus der Sendereie PANORAMA, ein Video zeigen, das in den 90er Jahren über Herrn Dr. Nikolaus Klehr veröffentlicht wurde. Worum es in dem Video geht oder was im Blogg-Artikel steht, könnt ihr bei Markus Kompa selber lesen.

Nun stellte sich aber heraus, das Herr Dr. Klehr sehr klagewillig ist und in dem Video seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Sogar durch die bloße Verlinkung des YouTube Video im eigenen Blog fühlt er sich schon in diesen Rechte verletzt. Und so geschah es, das Dr. Klehr auch gegen vor ging. Dieses ließ sich Herr Kompa aber nicht gefallen, es darf nicht sein, dass man für die blose Verlinkung zu externen Inhalten Dritter verantwortlich gemacht werden soll und es ging vor das LG Hamburg. Dort bekam er aber kein Recht.

Zusammen mit dem Anwaltskollegen Thomas Stadler, der schon im ersten Prosezz geholfen hatte, wollen die zwei Anwälte nun in weiterer Instanz vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Dies wird aber enorme Kosten nach sich ziehen, welche Herr Kompa nicht alleine schulten kann.

Internetgemeinde vs. LG Hamburg

Herr Kopma startet nun mit der Aktion „Klehranlage“ ein Anlage-Modell, um damit die Kosten für den Schritt vor das BGH finanzieren zu können. Er hat sogar darüber nachgedacht, mit dem eventuell überschüssigen Geld eine Stiftung oder Verein zu gründen, womit Betroffenen in genau solchen Situationen geholfen soll.

Ich finde diese Aktion persönlich sehr gut und werde mich daran beteiligen.

Zur einfacheren Überweisung mittels Bezahlcode hier der QR-Bezahlcode:

Bezahlcode-Aktion-Klehranlage

(Den Bazahlcode biete ich ohne Gewähr an! Bitte überprüft die Bankdaten noch einmal auf der Seite von Herrn Kompa!)

20 Euro für unser gutes Recht!