Neue Nutzungsbedingungen

Eigentlich sollten sie schon ab dem 1. Januar 2015 gelten – die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook. Jetzt gibt Facebook den Usern  noch bis zum 30.01.2015 Zeit sich zu entscheiden.

Eines vorab: diese Bildchen mit einem Widerspruch-Text in der eigenen Timeline zu posten sind für’n Ar…! Sorry.

Widerspruchstext durchgestrichen

Nicht nur dass sich Facebook nicht an dem Bild stört, es ist auch rechtlich irrelevant (siehe auch e-recht24).

„Was tun?“, Sprach Zeus.

Wenn ihr nicht die Notbremse ziehen wollt (Später mehr dazu), bleibt euch wenigstens, die Privatsphäre-Einstellungen anzupassen. Mehr aber auch leider nicht. Hiermit könnt ihr lediglich verhindern, dass Facebook unter eurem Namen Werbung bei euren Freunden einblendet. Aber immerhin. Macht wenigstens das. Nicht dass ihr euch nachher beschwert wenn Facebook unter eurem Namen in der Timeline eurer Freunde Werbung für Inkontinenz-Binden macht, nur weil ihr euch bei einem Post mal „pepisst vor Lachen“!

Wie ihr das macht – hier bitte: Klickt dazu rechts oben in Facebook auf das Schloß. Nun direkt auf „Weitere Einstellungen anzeigen“. Danach im linken Menü auf „Werbeanzeigen“. Nun jeweils bei „Webseiten Dritter“ und „Werbeanzeigen und Freunde“ auf Bearbeiten und auf „Niemand“ einstellen.

Facebook Werbeeinblendungen Privatsphaere Einstellungen 02 Facebook Werbeeinblendungen Privatsphaere Einstellungen 01

Das reicht euch nicht? Dann…

Bleibt nur das Löschen

Wenn euch das alles nicht genügt, bleibt nur das Löschen des Accounts. Aber Achtung! Auch hier können euch so einige Fallstricke die Suppe versalzen.

Facebook Konto loschen

Mit dieser Anleitung löschen ihr endgültig euren Facebook-Account:

Ihr werdet darüber informiert, dass euer Account binnen 14 Tagen nachhaltig gelöscht wird.

Achtung! Wenn ihr euch in dieser Zeit mit irgend einem Gerät noch einmal bei Facebook anmeldet, wird die Löschung unterbrochen. Man muss dann die Löschung wie oben beschrieben von neuem einleiten.

Tipps zum Umgang mit Facebook Konten

Es kann aber auch sein, dass man seinen Account nur „ruhend“ stellen möchte – sprich deaktivieren möchte. Wie das geht beschreibt ausgestiegen.com auf seinen Seiten „Facebook-Account nur deaktivieren“.

Ein unangenehmes Thema, aber dennoch benötigt es Beachtung: Der Umgang mit einem Facebook Konto eines Toten. Auch das wird bei ausgestiegen.com sehr gut beschrieben. „Facebook-Profil einer verstorbenen Person deaktivieren lassen

Fazit

Facebook verkauft deine Daten nicht an Dritte, sondern verwendet diese einfach selber zu Werbezwecke. Möchte man das nicht, bleibt einem nur das Löschen des Accounts, Punkt. Wer dennoch bei Facebook bleiben möchte, sollte sich wenigstens eine Diät seiner einzugebenden Daten verordnen. Was einmal bei Facebook ist, wird nie [sic!] mehr gelöscht. Facebook markiert sie vielleicht als gelöscht und zeigt sie nicht mehr an, sie sind aber dennoch weiterhin bei Facebook gespeichert.

Wer mehr darüber erfahren möchte was Facebook so alles über dich weiß, dem Sie diese Seite „Europe vs. Facebook“ sehr ans Herz gelegt.

Also wer noch keinen guten Vorsatz für das neue Jahr hat: „Datensparsamkeit“ ist ein leicht zu einzuhaltender Vorsatz!