Facebook hat Ende November 2013 das Design der mobilen Apps geändert. Wie zu erwarten, schert sich Facebook nicht gerade um deutsche Rechtsprechung zum Auffinden des Impressums. Durch das Wegfallen des „Info-Bereichs“ in den mobilen Apps, ist das schnelle Auffinden des Impressum deutlich erschwert worden. Vielen Seiten nutzten den Info-Bereich indem sie dort einem Link zum Impressum zur eigene Internetseite eingebaut hatten, oder sogar dort das Impressum platzierten.

Zuerst ein paar Fakten:

  • Facebook-Seiten, die geschäftlich genutzt werden müssen ein Impressum haben! Dazu muss der Betreiber aber keine Firma sein, sondern die Seite geschäftlichen Charakter haben! Meistens mangelt es bei privaten Seiten mit geschäftlichen Inhalt nur an Mitbewerbern, die abmahnen könnten.
  • Ein Impressum muss einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar sein.
  • Laut den LG Aschaffenburg & OLG Düsseldorf ist ein Impressum im “Info-Bereich“ nicht einfach erkennbar.
  • Ein Link zu einer Website ohne dem Hinweis, wie z. B. “Impressum: http://” ist ebenfalls nicht einfach erkennbar.
  • Laut BGH darf ein Nutzer von jeder Angebotsseite nicht häufiger als 2 Mal klicken, bis er zum Impressum gelangt.
  • Diese Regeln gelten lt. OLG Hamm auch für mobile Versionen

Das hat sich geändert:

In der Vergangenheit war in den mobilen Apps ein Auszug des Info-Bereichs mit z.B. dem Link zum Impressum zu sehen. Dieser Info-Bereich ist nun nicht mehr zu sehen und damit auch kein Impressum mehr. Es ist nur noch ein Link mit „Weitere Informationen“ zu sehen. Der Begriff „Weitere Informationen“ reicht aber vielen Gerichten nicht als eindeutig genug aus, um dahinter ein Impressum zu erwarten. Das  OLG Düsseldorf bestätigt zudem, dass alleine “Info” als Impressumshinweis nicht ausreicht (siehe auch allfacebook.de: “Besonders bitter für Freiberufler: Impressum in der “Info”-Rubrik einer Facebook-Seite reicht nicht aus“). Es ist also anzunehmen, dass dieses Urteil genauso für “Weitere Informationen” gilt.

Wie nun der Impressumpflicht nachkommen?

Der Lösungsvorschlag mit einem Text-Verweis in der Infografik (die große Grafik hinter dem Profilbild), welche auf das Impressum hinweist, halte ich für nicht brauchbar. Zudem würde es die Besucher von Desktop-Geräten vermutlich zu sehr verwirren. Noch dazu verschlechtert es den optischen Eindruck der Grafik, denn eine Firma möchte damit eine Botschaft vermitteln und nicht auf eine Impressum hinweisen.

Ich für meine Seiten versuche der Impressumpflicht gerecht zu werden, indem ich das Impressum in einen Post packe und diesen oben in der Chronik fixiere.
Impressum im Post oben fixieren

Sie können es entweder wie ich es gemacht habe umsetzen, also das ganze Impressum im Post platzieren, oder nur eine Link auf Ihr Impressum Ihrer Webseite setzen. Nur, bitte beachten Sie: mit dem Link ist es ein Klick mehr zum Impressum (max. 2 Klicks!) – also Achtung!

Risikoeinschätzung

Was soll ich da schreiben?

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Ich denke dieser Satz sagt alles!

Fazit

Die hier dargestellte Möglichkeit mit dem oben fixiertem Posting ist zwar rechtssicher, aber alles andere als wünschenswert. Leider gibt es derzeit keinen eleganteren Weg, denn während Richter die Impressumspflicht verschärfen, erschwert Facebook es, ihr nachzukommen. Das kommt dem Hase-Igel-Wettlauf gleich. Der Igel (Facebook) ist leider immer zuerst da! ;-)

Zurzeit gibt es keine andere Möglichkeit als auf neue Änderungen durch Facebook zu achten. Ich werde Sie hier und auf meiner Facebookseite auf dem Laufenden halten.