Nun ist es höchst richterlich!

Das Landgericht Aschaffenburg hat entschieden (Aktenzeichen 2 HK O 54/11), dass auch Facebook-Seiten von Firmen ein Impressum benötigen.

Info reicht nicht aus!

Facebook ImpressumZu allem Übel ist das Gericht auch noch der Auffassung, das der Info-Reiter NICHT klar und eindeutig vom Besucher als Fundort des Impressums gedeutet werden kann. Somit müssen ALLE Fanpage-Betreiber einen eigenen Reiter mit der Bezeichnung Impressum einfügen. Zum Übel derer, welche in der Programmierung von Reitern nicht so geübt sind, hat Facebook auch noch die Unterstützng der beliebten Anwendung Static FBML eingestellt. Die Betreiber müssen nun mittels aufwendiger iFrame-Technik, bei der auch noch so Dinge wie zB. max Breite 520 Pixel breite beachten werden müssen, benutzen. Hilfe und weitere Informationen zu Thema iFrame bei Facebook findet ihr im Blog von schwindt-pr.com.

eRecht24 verspricht Abhilfe

Der Internet Informationsdienst eRecht24 hat dazu angekündigt in den nächsten Tagen eine Lösung für Facebook-Impressen anzubieten. Dazu muss man Fan der Seite eRecht24 auf Facebook werden (schöne Gelegenheit um Fans zu gewinnen ;-) ) und bekommt so ab dem 7. November Zugriff auf den Facebook-Impressum-Generator.